Die VSO Fahrbahnmarkierung GmbH ist bestrebt, ihre Website www.vsotech.de in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates und insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vsotech.de.
VSO Fahrbahnmarkierung GmbH
An der Karlsbrücke 2A
61350 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon: +49 6172 8984056
E-Mail: info@vsotech.de
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2021 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote – darunter auch Webseiten – bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Diese Erklärung wurde am 09. September 2025 erstellt.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt. Als Grundlage diente das Tool WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool).
Auf unserer Website www.vsotech.de informieren wir über unsere Leistungen im Bereich Fahrbahn- und Bodenmarkierungen. Besucher können unsere Dienstleistungen kennenlernen, Referenzen einsehen und über ein Kontaktformular Anfragen direkt an uns richten.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Funktionale Leistungskriterien:
Textalternativen für visuelle Inhalte
Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. Tastaturnavigation)
Verständliche Sprache in der Nutzerführung
Ausreichendes Kontrastverhältnis
Kompatibilität mit Screenreadern
Folgende Inhalte sind noch nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Einzelne Farbkontraste bei bestimmten Elementen
PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.vsotech.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne per E-Mail an info@vsotech.de wenden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Falls wir nicht innerhalb von 6 Wochen auf Ihre Anfrage antworten sollten, haben Sie das Recht, die hessische Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einzuschalten:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Das Verfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Nach § 34 BFSG haben Verbraucher das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) anzurufen, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei zugänglich sind.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de